![Geldwäschegesetz](http://as-finanzservice.de/wp-content/uploads/2017/07/Fotolia_91237331_XS-180x120.jpg)
Bargeldzahlung von 15 000 € auf 10 000€ gesenkt. Diese Änderung betrifft alle Edelmetallhändler „Güterhändler“. Diese müssen jetzt noch stärkere „geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten“ erfüllen. Beim Bargeldkauf von Edelmetallen über 9 999 € muss der Käufer mittels Personalausweis oder Reisepass identifiziert werden.