Geldwäschegesetz

Bargeldzahlung von 15 000 € auf 10 000€ gesenkt. Diese Änderung betrifft alle Edelmetallhändler „Güterhändler“. Diese müssen jetzt noch stärkere „geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten“ erfüllen. Beim Bargeldkauf von Edelmetallen über 9 999 € muss der Käufer mittels Personalausweis oder Reisepass identifiziert werden.

Laut Bundesministerium der Finanzen, soll diese Verschärfung beim Kampf gegen die Geldwäsche und Terrorfinanzierung hilfreich sein und mehr Schlagkraft erhalten. Ob dies Verschärfung in diesem Sinne erfolgreich sein wird sich noch zeigen. Eines ist auf jeden Fall sicher, diese Einschränkung ist ein weiter Schritt hin zur Bargeldlosigkeit und somit ein Schritt weiterer Schritt weg von der Freiheit, denn Bargeld ist Freiheit für die Menschen. Mehr zur Bargeldabschaffung erfahren Sie hier.