VERGLEICHSRECHNER – PRIVATHAFTPFLICHT
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Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist ein kleiner oder im schlimmsten Fall auch ein großer Schaden entstanden. Ein Schaden an anderen Menschen, Sachen oder Vermögen. Laut bürgerlichem Gesetzbuch haften Sie für diese Schäden mit Ihrem gesamten Vermögen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor berechtigten Schadensersatzansprüchen und damit den Gefahren des täglichen Lebens.
Jetzt ganz einfach und schnell die Privathaftpflichtversicherung vergleichen. Nur mit wenigen Klicks haben Sie durch unser kostenloses Online-Tarifvergleichsprogramm einen Vergleich mit einer individuellen Beitragsberechnung.
Der §823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Schadensersatzanspruch
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz der daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Ob aus Leichtsinn, Vergesslichkeit oder Missgeschick: So ist es gesetzlich geregelt: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Im Ernstfall muss der Schadenverursacher dem Geschädigten Ersatz leisten und für den Schaden geradestehen.
Im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn kann zugegriffen werden.
Nicht alle Freizeitrisiken sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Gesondert müssen spezielle private Risiken abgesichert werden: zum Beispiel Risiken von Bauherren, Jägern oder Sportlern.
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie nicht nur von den Schadenersatzansprüchen. Sie prüft zunächst, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Also wehrt die Privathaftpflichtversicherung auch unbegründete Schadenersatzansprüche ab. (Passiver Rechtsschutz)
Ist ein Anspruch begründet, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der versicherten Deckungssumme – in vollem Umfang:
Personenschäden (Behandlungskosten, Bergungskosten, Gesundheitsschäden, Verletzungen oder Tod)
Sachschäden (Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten oder zerstörten Sache)
Vermögensschäden (Nutzungsausfall, Verdienstausfall oder auch bei bleibenden Schäden eine lebenslange Rente)
Die Haftpflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer. Er ist der Vertragspartner und hat damit alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.
Außerdem sind durch die Privathaftpflichtversicherung geschützt:
Ehepartner/Lebenspartner:
Auch wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz in der Regel auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.
Kinder Haushalts-/Gartenhilfen oder Babysitter: Sie sind im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Auftraggeber (der versicherten Familie) geschützt.
Todesfall:
Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Versicherungsschutz für die Angehörigen weiterhin – bis zur nächsten Beitragszahlung. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner und führt den bestehenden Versicherungsvertrag weiter.
Versicherungssumme
Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt darauf achten, dass ausreichend hohe Versicherungssummen vereinbart werden. Denn gerade bei Personenschäden erreichen die Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe.
Forderungsausfall
Versicherungsnehmer sollten den sogenannten Forderungsausfall in Ihrer Privathaftpflichtversicherung im Blick haben. Wenn Sie die Privathaftpflichtversicherung vergleichen ist dieser Punkt sehr wichtig. Denn was passiert, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Fahrradfahrer verletzt wird und dabei ein hoher Personenschaden entsteht? Im Idealfall zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Fahrradfahrers. Wenn der Biker aber keine Versicherung hat und darüber hinaus zahlungsunfähig ist, geht das Unfallopfer leer aus.
Für solche Fälle bieten einige Versicherer einen Forderungsausfall-Schutz an. Der greift, wenn berechtigte Forderungen des Versicherungsnehmers nicht durch den Schadenverursacher erfüllt werden (können). In solchen Fällen entschädigt der Privathaftpflichtversicherer (anstelle des Verursachers) den Versicherungsnehmer.
Gefälligkeiten
Wer im Rahmen eines sogenannten Freundschaftsdienstes oder einer Gefälligkeit einen Schaden anrichtet, muss in der Regel nicht selbst haften. Bestes Beispiel dafür ist der Wohnungsumzug: Lässt ein Freund aus Versehen den teuren Fernseher fallen, gehen viele Gerichte davon aus, dass die Haftung stillschweigend ausgeschlossen wurde. Denn anderenfalls wäre der Helfer höchstwahrscheinlich nicht bereit gewesen, seinem Freund zu helfen.
Bei Gefälligkeiten ersetzt die Privathaftpflichtversicherung des helfenden Freundes den entstandenen Schaden also erst einmal nicht. Es gibt allerdings Versicherer, die Gefälligkeiten und Freundschaftsdienste einschließen.
Schlüsselverlust
Prinzipiell ist das Abhandenkommen von Gegenständen in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Aber: Der Schlüsselverlust lässt sich in der Privathaftpflichtversicherung zusätzlich einschließen. Der Versicherungsnehmer sollte einfach kurz bei seinem Versicherer nachfragen.
In der Regel sind Kinder in den meisten Familientarifen mitversichert. Weiterhin ist wichtig, dass alle Kinder bis einschließlich sechs Jahre per Gesetz für deliktunfähig gelten. Werden durch die deliktunfähigen Kinder Dinge beschädigt oder zerstört, müssen die Eltern grundsätzlich nicht für den Schaden aufkommen.
Wichtig dabei ist, dass die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Deshalb sollten Eltern, die eine Privathaftpflichtversicherung vergleichen darauf achten, dass in der Haftpflichtversicherung auch deliktunfähige Kinder versichert sind.
Solange die Kinder nicht volljährig sind, sind Kinder grundsätzlich über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Ab der Heirat endet der Versicherungsschutz. Unabhängig von seinem Alter ist das Kind über die Eltern haftpflichtversichert, solange es:
genauere Information erhalten Sie in unserer Broschüre.
Auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts schützt eine Privathaftpflichtversicherung. In der Regel ist dieser Schutz weltweit. Wichtig ist hierbei die unterschiedliche zeitliche Begrenzung der verschiedenen Versicherer.
Eine gute Privathaftpflichtversicherung schützt im Ausland unter anderem auch bei Schäden an Mietfahrrädern und Ferienhausmobiliar. Eine zusätzliche Haftpflicht braucht also nicht abgeschlossen werden.
Für nur circa 3 Euro pro Monat ist eine Privathaftpflichtversicherung erhältlich. Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie mit nur 3 Euro im Monat vor Kosten von mehreren Millionen Euro. Je nach gewünschter Leistung und Deckungssumme variieren die Kosten.
Mit unserem Online-Tarifvergleich können Sie ganz einfach die Privathaftpflichtversicherung vergleichen und nach Beitrag und Leistung gegenüberstellen. Sparen Sie nicht bei der Deckungssumme. Personenschäden können schnell astronomische Schadensersatzzahlungen verursachen und somit die finanzielle Existenz ruinieren.
Die im Haftpflichtversicherungsvertrag Versicherten erhalten keine Leistung für Schäden, die sie selbst erleiden oder die sie sich gegenseitig zufügen. Vom Schutz der Privathaftpflichtversicherung beispielsweise ausgeschlossen sind außerdem: