Geldwäschegesetz

Bargeldzahlung von 15 000 € auf 10 000€ gesenkt. Diese Änderung betrifft alle Edelmetallhändler „Güterhändler“. Diese müssen jetzt noch stärkere „geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten“ erfüllen. Beim Bargeldkauf von Edelmetallen über 9 999 € muss der Käufer mittels Personalausweis oder Reisepass identifiziert werden.

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