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Was ist ein Versicherungsmakler und wo liegen die Unterschiede zu anderen Versicherungsvermittlern?
Der Begriff Versicherungsvermittler wird in §59 VVG definiert. Versicherungsvermittler sind entweder
Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler. Wo liegt nun genau der Unterschied?
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Der Versicherungsmakler hingegen ist Selbstständig und somit unabhängig und kann aus einer Vielzahl von Tarifen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften den geeigneten Tarif für den Kunden heraussuchen. Der Versicherungsmakler hat auf Grund seiner Rechtsstellung sogar die Pflicht Tarife zu vergleichen.
Sowohl Versicherungsvertreter als auch Versicherungsmakler benötigen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis. Ob ein Versicherungsvermittler eine Erlaubnis besitzt und ob er als gebundener Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler tätig sein darf, kann im Vermittlerregister überprüft werden. Versicherungsmakler besitzen die Erlaubnis nach §34d Abs.1 GewO. Ein gebundener Versicherungsvertreter besitzt die Erlaubnis nach §34d Abs.4 der GewO.
Versicherungsmakler Sigmaringen