Bargeldzahlung von 15 000 € auf 10 000€ gesenkt. Diese Änderung betrifft alle Edelmetallhändler „Güterhändler“. Diese müssen jetzt noch stärkere „geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten“ erfüllen. Beim Bargeldkauf von Edelmetallen über 9 999 € muss der Käufer mittels Personalausweis oder Reisepass identifiziert werden.

Dabei lauern einige Gefahren selbst für diejenigen, die sich korrekt verhalten und lediglich Opfer von Rüpeln werden, die ihr Fahrzeug in zweiter Reihe, vor einer Einfahrt oder anderweitig verkehrswidrig abstellen.