Auch nach der jüngsten Pflegereform bleibt eine beträchtliche Finanzierungslücke, die von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen zu schließen ist. Eine private Pflegevorsorge ist daher, wenn man nicht über nennenswertes Vermögen verfügt, unabdingbar.
Zum Beispiel mit einer Tagegeldversicherung. Sie zahlt im Leistungsfall fortlaufend einen vertraglich vereinbarten Geldbetrag, dessen Höhe in der Regel vom Pflegegrad (PG) abhängt. Am Markt gibt es eine Vielzahl von Tarifmodellen, die für Laien kaum zu überblicken sind. Worauf kommt es an, welche Kriterien sollte man mit seinem Berater anlegen?
Meist ist die Höhe des Pflegetagegeldes prozentual nach PG gestaffelt, mit 100 Prozent in PG 5. Dieser Höchstsatz sollte für stationäre Pflege auch in den PG 2–4 gelten, zudem ist ein hoher Satz für ambulante Pflege in PG 4 günstig. In der Regel werden dynamisch steigende Beiträge vereinbart, hier können Widerspruchsmöglichkeiten gefragt sein. Zudem sollte es die Option auf Leistungsdynamik geben, damit man den Schutzumfang später noch erweitern kann.
Vorteilhaft kann es auch sein, eine Option auf temporäre Beitragsfreistellung einzuschließen, so dass man im Falle von Arbeitslosigkeit oder eines längeren Auslandsaufenthalts nicht gleich kündigen muss. Die Anzeige der Pflegebedürftigkeit beim Versicherer sollte möglichst lange rückwirkend erfolgen können.