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Eines steht fest: Es gibt wahrlich angenehmere und erfreulichere Themen als ausgerechnet Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung. Denn wer denkt schon ohne Grund an die sorgenvollen Stunden, die doch irgendwann im Leben kommen können?
Es sind genau diese Themen die jeder gerne aufschiebt oder gleich völlig verdrängt. Das ist durchaus verständlich.
Und doch kann der Zeitpunkt kommen, an dem genau diese Dokumente gebraucht werden. Das hat nichts mit dem Alter zu tun. Allein die täglichen Nachrichten über schwere Unfälle im Straßenverkehr oder beim Sport zeigen das. Nehmen Sich sich in guten Tagen die Zeit, diese Fragen für sich und Ihre Angehörigen zu klären. Rechtssicher, unkompliziert und langfristig.
Für das gute Gefühl, Wichtiges geregelt zu haben. Gegen das schlechte Gewissen, wenn wieder ein Fernsehbeitrag zu diesen Themen läuft und man weiß: „Das muss ich auch noch regeln!“
Es besteht keine Verpflichtung etwas zu tun. Das entscheidet jeder für sich. Allerdings sollte dann auch klar sein, dass sich im Fall der Fälle sehr wahrscheinlich eine bislang völlig fremde Person um die persönlichsten Angelegenheiten kümmern wird.
Wer diese Option für sich ausschließen möchte, muss etwas unternehmen:
RECHTZEITIG – SELBSTBESTIMMT – VORSORGEN
Das Erstellen von Vollmachten und Verfügungen muss nicht kompliziert und teuer sein.
Es gibt weder eine Vorschrift in welcher Form diese zu erstellen sind, noch dass dafür Notare* oder Anwälte aufgesucht werden müssen. Ob nun handschriftlich oder auf einem Ankreuzformular aus dem Internet, entscheidend ist:
Wird Ihre Vollmacht im Notfall zweifelsfrei anerkannt?
Eine anwaltlich erstellte Vollmacht oder Verfügung bietet Ihnen im Notfall Rechtssicherheit. Besonders wichtig ist, dass die Existenz dieser Unterlagen bekannt ist und deren Aufbewahrungsort schnell ermittelt werden kann, damit sie im Bedarfsfall rasch zur Verfügung stehen.
Beachten Sie bitte, dass diese wichtigen Papiere vor Verlust, möglichen Manipulationen und Missbrauch geschützt werden müssen.
Die Deutsche Vorsorgedatenbank AG stellt Ihnen geprüfte Fragebögen zur Verfügung. Diese bilden die Grundlage zur Erstellung Ihrer persönlichen und rechtssicheren Vollmachten und Verfügungen durch Fachanwälte. Anschließend erhalten Sie diese zur Prüfung und Unterschrift zurück.
Nachdem die Originalunterlagen unterzeichnet und an die Deutsche Vorsorgedatenbank zurückgesandt wurden, werden diese digitalisiert und anschließend bei einem auf Dokumentenlagerung spezialisierten Unternehmen im Original eingelagert. Sicher und versichert.
Zeitgleich registrieren die Deutsche Vorsorgedatenbank Ihre Vollmachten und Verfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. So kann zum Beispiel das Betreuungsgericht im Notfall schnell erkennen, dass und wie Sie vorgesorgt haben und wo Ihre Unterlagen lagern.
Durch die 24 Stunden Hotline kann somit ein schneller Zugriff auf die eingelagerten Dokumente erfolgen, an 365 Tagen im Jahr, von jedem Ort der Welt.
Sie erhalten eine Notfallkarte, auf der alle bei einem Notfall wichtigen, eingelagerten Dokumente sowie Ihre Registernummer beim Zentralen Vorsorgeregister vermerkt sind.
Durch einen jährlichen Updateservice erhalten Sie die Möglichkeit, wenn nicht bereits durch Ihre eigene Initiative geschehen, Änderungen in Ihren Unterlagen vornehmen zu lassen. Zum Beispiel dann, wenn eine andere Person zum Vollmachtnehmer werden soll.
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Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer genau benannten Situation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen.
Eine Patientenverfügung wird für den Fall verfasst, in dem eine Person ihren Willen nicht mehr selbstbestimmt erklären kann. So wird für den Fall schwerer Krankheiten oder in Folge von Unfällen klar geregelt, welche Behandlungen gewünscht und welche abgelehnt werden. Sie bezieht sich auf die Durchführung lebensverlängernder oder lebensbeendender medizinischer Maßnahmen.
Nach einem Unfall, einem Infarkt, bei Demenz, psychischen Krankheiten etc. kann schnell die Situatio eintreten, dass der Betroffene nicht mehr handlungsfähig ist und eine andere Person für ihn/sie handeln muss. Das örtliche Betreuungsgericht leitet in diesem Fall ein Betreuungsverfahren ein und legt den Betreuer fest. Darauf kann mit Hilfe einer Betreuungsverfügung Einfluss genommen werden, indem man im Vorfeld eine Person seines Vertrauens benennt.
Im Falle des Todes der Eltern kann hier festgelegt werden, wer sich um die Kinder kümmern bzw. wer das ausdrücklich nicht tun soll.
Haustier- und Großtierverfügung
In Deutschland gibt es zur Zeit z.B. 1,2 Millionen Pferde und Ponys, diese werden liebevoll umsorgt und gepflegt. Was aber wenn der Besitzer aufgrund von Unfall oder Krankheit sich nicht mehr kümmern kann? Hier kann im Detail alles für den Fall der Fälle geregelt werden.
Erstellung rechtssicherer Vollmachten und Verfügungen durch Juristen
Registrierung im Vorsorgeregister und Erhalt der ZVR-Card
Sichere Verwahrung Ihrer Dokumente
Schutz vor Verlust, Diebstahl, Elementarschäden, Missbrauch durch Dritte
Bereitstellung der Dokumente an Ärzte und Gerichte rund um die Uhr
Erstellung einer Notfallkarte mit allen wichtigen Daten für den Ernstfall
24-Stunden -Erreichbarkeit weltweit
Information über gesetzliche Änderungen
Jährliche Prüfung der Aktualität Ihrer Vollmachten und Verfügungen