Die VORSORGEVOLLMACHT

Viele Bürger denken bei dem Wort „VORSORGEVOLLMACHT“ vermutlich zuerst an Lebens- oder Rentenversicherungen. Vielleicht  führt auch das Wörtchen „VORSORGE“ den einen oder anderen auf die falsche Gedankenspur. Sicher ist, dass die wenigsten wissen wozu eine Vorsorgevollmacht gebraucht wird und warum sie wichtig sein kann.

Das wesentliche ist im §1896 BGB beschrieben.
„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“

Im Klartext bedeutet dies: Kein Volljähriger darf für einen anderen Entscheidungen treffen, es sei denn er ist durch ein Gerichtsverfahren zum Betreuer eingesetzt oder es liegt eine Vollmacht vor.

Also weder der Ehe- oder Lebenspartner, noch die Kinder oder nahe Verwandte dürfen automatisch in solchen Fällen für die geschäftsunfähig gewordene Person Entscheidungen treffen oder Geschäfte abschließen. Wenn keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht vorliegt, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer von Amts wegen.

Was dies für negative Auswirkungen haben kann, wird in diesem kurzen Film vom WDR
MEIN GUTES RECHT erklärt. Eine unglaubliche aber wahre Geschichte.

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Welche Gründe sprechen für das Erstellen einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung?

Ein selbstbestimmtes Leben zu führen gilt in Deutschland als Selbstverständlichkeit.  Wer will sich schon vorstellen, dass dies einmal anders sein könnte? Trotzdem geht ein großer Teil  der Bevölkerung genau dieses Risiko für den Fall der Fälle ein: Fremdbestimmt leben zu müssen.

Unfallfolgen, Krankheiten oder Altersleiden stellen an sich schon große Belastungen für den Betroffenen
und für seine Angehörigen dar. Unter gesetzliche Betreuung gestellt zu werden kann zusätzlich belasten.
Manchmal fehlt einfach nur die Information, wie für den Notfall mit Hilfe von Vollmachten und Verfügungen persönliche Dinge geregelt und eine gesetzliche Betreuung verhindert werden kann.

Die meisten glauben, dass in solchen Fällen der Ehepartner oder ein naher Verwandter alle wichtigen Entscheidungen treffen darf. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube!

Ihr Wille ist nicht automatisch rechtsverbindlich festgelegt. Deshalb prüft ein Betreuungsgericht die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers. Dieser „fremde“ Betreuer entscheidet dann z.B. über finanzielle Angelegenheiten, über die Unterbringung in Pflegeeinrichtungen usw.!

Aus diesen Gründen ist es so wichtig, dass Sie Ihren Willen und Ihre Wünsche im Vorfeld schriftlich festlegen und eine Person Ihres Vertrauens benennen, die sich um Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne kümmert.

Bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung ist es wichtig die eigenen Wünsche unter Berücksichtigung aller rechtlichen Belange zu erfassen. Greifen Sie auf kompetente und rechtssichere Hilfe zurück und lassen Sie diese wichtigen Unterlagen nach Ihren Wünschen erstellen.

Wenn Sie weitere Informationen zur rechtssicheren Erstellung von Vollmachten wünschen, rufen Sie uns gerne an oder informieren Sie sich auf folgender  Seite Deutsche Vorsorgedatenbank.

Die Deutsche Vorsorgedatenbank AG ist unserer Kooperationspartner in Sachen Vollmachten.