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15 Fragen zur betrieblichen Altersversorgung

in Ihrem Unternehmen

HANDLUNGSBEDARF JETZT EINSCHÄTZEN!

In den meisten Fällen sind dem Arbeitgeber Tragweite, Rechte und Pflichten der betrieblichen Altersversorgung nicht bekannt und nicht bewusst. Es ist nachvollziehbar, wenn die Arbeitgeber die Beschäftigung mit diesem Thema gelegentlich als lästig empfinden. Trotzdem sollte sich der Arbeitgeber diesen Themen nicht verschließen. Versäumnisse können mit großen finanziellen Konsequenzen für das Unternehmen verbunden sein. In wenigen Jahren wird es Rechtsanwälte geben, die sich auf die Durchsetzung der Rechte von Arbeitnehmern spezialisiert haben. Dem sollte man jetzt und heute vorbeugen. Anhand nur weniger Fragen oder Beispielen können Sie Ihren Handlungsbedarf einschätzen:
  1. Haben Sie in Ihrem Unternehmen das seit 01.01.2018 gültige Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) umgesetzt?
  2. Wie verhindern Sie die für Ihr Unternehmen mögliche finanzielle Doppelbelastung durch die fehlende Anrechnungsklausel bezüglich dem jetzt verpflichtenden
    Arbeitgeberzuschuss?
  3. Wie regeln Sie den verpflichteten Arbeitgeberzuschuss für Neuzusagen ab 01.01.2019 und für bereits bestehende Altzusagen ab 01.01.2022? Warum sollten Sie in 2018 noch handeln?
  4. Welche Lösungen bieten Sie Ihrem Arbeitnehmer mit Altzusagen an, wenn der verpflichtende AG-Zuschuss nicht in den Altvertrag eingezahlt werden kann?
  5. Wurden alle Arbeitnehmer über die Details der betrieblichen Altersversorgung nachweislich informiert?
  6. Hat jeder Arbeitnehmer, der Entgelt nicht umwandeln möchte, dies gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklärt?
  7. Bei Einstellung eines neuen Arbeitnehmers: Werden die bei einem früheren Arbeitgeber abgeschlossene Versorgungsverträge übernommen und wenn ja, wurden diese vorher auf das Haftungspotential hin geprüft? (Einstands- und Erfüllungspflicht)
  8. Bei Entlassung eines Arbeitnehmers mit z.B. einer bestehenden Direktversicherung. Kennen Sie die möglichen finanziellen Konsequenzen, wenn Arbeitnehmer ohne die „Versicherungsvertragliche Lösung“ Ihr Unternehmen verlassen? (Quotierungsregel, m/n tel Regelung)
  9. Kennen Sie die Anpassungsprüfungspflicht der Arbeitgeber in der Leistungsphase und wie Sie diese umgehen können?
  10. Haben Sie bezüglich der BAV eine lückenlose, rechtssichere, aktuelle Dokumentation?
  11. Kennen Sie die neue und wichtige 3 Monatsfrist bei Kündigung eines Arbeitnehmers mit BAV?
  12. Haben Sie schon einen Betriebs-Austrittsprozess nach dem neuen BGH-Urteil eingeführt?
  13. Kennen Sie den m/n -tel Anspruch des gekündigten Arbeitnehmers, wenn Sie die 3 Monatsfrist verpassen?
  14. Kennen Sie die Verjährungsfristen im BAV-Bereich? Bei Rentenansprüchen in der betrieblichen Altersversorgung sind es 30 Jahre ab Rentenbeginn des (ehemaligen) Arbeitnehmers.
  15. Haben Sie viele verschiedene Einzelzusagen oder eine eher für Sie enthaftende Versorgungsordnung?

Wenn Sie jetzt für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf erkennen und sowohl Nachhaftungs-Risiken begrenzen als auch für Ihre Mitarbeiter das neue BRSG umsetzen möchten,  schreiben Sie mir eine E-Mail an:   info@as-finanzservice.de     mit dem Stichwort:     „Betriebsrentenstärkungsgesetz“
Ich werde mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.