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Patientenverfügung Formular

Patientenverfügung Formular und Vorsorgevollmacht erstellen lassen.

Sie besitzen noch keine Vorsorgedokumente? Sie möchten dieses Thema für sich und Ihre Familie klären? Mit Hilfe der Deutschen Vorsorgedatenbank AG und deren Kooperationsanwälten können Sie auf Grundlage von umfassenden Fragebögen persönliche und rechtssichere Vollmachten und Verfügungen erstellen lassen.

Die Fragebögen können bequem zu Hause am PC oder auf einem Tablet ausgefüllt und beantwortet werden. Sie müssen nichts ausdrucken, die Daten werden online übertragen und Sie erhalten eine E-Mail mit Ihrem ausgefüllten Fragebogen.

So ist z.B. auch keine Vereinbarung der üblicherweise notwendigen zwei Termine für die Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in einer Rechtsanwaltskanzlei erforderlich. Hier steht Ihnen der Auftrag inkl. Fragebogen direkt und sofort zur Verfügung.

Alles weitere erfahren Sie in unserem dreiminütigen Video unten.

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Was ist eine Patientenverfügung?

Für den Fall der Fälle, wenn Sie Ihre Entscheidungsfähigkeit verlieren, können Sie in einer Patientenverfügung, schriftlich im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich, behandelt werden möchten.

So können Sie in gesundem Zustand Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen. Sie wahren damit Ihr Selbstbestimmungsrecht auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und oder nicht mehr einwilligungsfähig sind.

Gibt es gesetzliche Regelungen wie das Patientenverfügung Formular verfasst werden muss?

Das Patientenverfügung Formular sollte laut gesetzlicher Regelung schriftlich verfasst und eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. (§ 1901 Absatz 1 Satz 3 BGB)

Wo sollten Sie das Patientenverfügung Formular lagern?

Einlagerung und 24-Stunden-Notfallhotline
Abgesehen von altersbedingten Krankheiten tritt der Fall, dass Vorsorgedokumente benötigt werden, meist plötzlich und unerwartet aufgrund von Unfall oder beispielsweise durch einen Herzinfarkt ein. Dann kommt es darauf an, auf diese Unterlagen schnellstmöglichen Zugriff zu gewähren. Das kann nur durch eine professionelle Lagerung mit ständiger Verfügbarkeit der Vorsorgedokumente garantiert werden.

Durch die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist die Existenz der persönlichen Vollmachten und Verfügungen für alle berechtigten Personen (z.B. Richter am Betreuungsgericht) und Institutionen sofort erkennbar.
Durch die 24-Stunden-Notfallhotline ist sichergestellt, dass die Dokumente, wenn es darauf ankommt, rund um die Uhr und schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden können. Ein Betreuungsverfahren kann somit wirksam verhindert werden.
Diesen Service können Sie selbstverständlich auch für Ihre bereits bestehenden Vollmachten und Verfügungen nutzen.

Wie bekommt die behandelnde Ärztin oder der Arzt meine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung sollte so verwahrt werden, dass insbesondere Ihr Arzt, ein Bevollmächtigter, der Betreuer oder aber auch das Betreuungsgericht, möglichst schnell und unkompliziert Kenntnis von der Existenz und vom Aufbewahrungsort einer Patientenverfügung erlangen kann.

Warum ist ein Updateservice sinnvoll?

Update- bzw. Erinnerungsservice

Nichts ist für die Ewigkeit! Im Leben gibt es Veränderungen die nicht vorhersehbar sind. So kann eine Person, die heute volles Vertrauen genießt, dieses auch wieder verlieren. (Beispiel Vorsorgevollmacht Formular)

Die Einstellung zur persönlichen Patientenverfügung kann sich z.B. aufgrund von Erfahrungen oder neuer medizinischer Möglichkeiten ändern. Selbst eine neue Anschrift, die nicht in die bestehenden Dokumente eingepflegt wird, kann zu Problemen führen.

Durch den jährlichen Updateservice wird sichergestellt, dass die Vollmachten und Verfügungen immer auf dem aktuellsten Stand gehalten werden.

Ändert sich die Rechtslage, werden die Dokumente selbstverständlich daran angepasst. Auch diesen Service können Sie für Ihre bereits bestehenden Vollmachten und Verfügungen nutzen.