kindergeld

 

In so mancher Whats App Gruppe oder auch anderen Medien wird aktuell das Gerücht verbreitet, dass Eltern, welche ihrer zuständigen Familienkasse nicht sofort und umgehend die Steueridentifikationsnummer ihrer Kinder mitteilen, ab 2016 kein Kindergeld erhalten würden.

Diese Information sollten Sie hierzu unbedingt lesen!

Um doppelte Kindergeldzahlungen in Zukunft zu vermeiden, sind ab Januar 2016 Eltern verpflichtet, diese Steueridentifikationsnummer ihrer zuständigen Familienkasse mitzuteilen.

Was bedeutet das für Sie?

– Sollten sie bereits Kindergeld beziehen, teilen Sie bitte ihrer zuständigen Familienkasse die
Steuer identifikationsnummern von ihnen und ihrem Kind schriftlich mit

–    Bei Neuanträgen müssen zwingend die Steueridentifikationsnummern mit angegeben werden

Eine Steuer-Identifikationsnummer wird unabhängig vom Geburtsdatum jeder Person zugeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist.

Personen, die nicht melderechtlich erfasst, aber in Deutschland steuerpflichtig sind, erhalten ebenfalls eine Steuer-Identifikationsnummer.

Sollten Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer in den genannten Unterlagen nicht finden, können Sie mit dem Eingabeformular im Internetportal des Bundeszentralamts für Steuern um erneute Zusendung bitten.

Die Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt schriftlich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Steuer-Identifikationsnummer weder telefonisch noch per E-Mail übermittelt werden.

Nachreichen ist möglich!

Ende der Eingabefrist ist der 31.Dezember 2016. Bis dahin haben alle Eltern Zeit die Steueridentifikationsnummer einzureichen. Das Kindergeld wird wie bisher gezahlt. Dies gilt wohl für alle Bundesländer.

Ohne Steueridentifikationsnummer ist wohl ab 2017 Ende!

Ab 2017 müssen die Nummern dann allerdings vorliegen, ansonsten wird das Kindergeld bis zur Einreichung nicht mehr ausgezahlt. Nach der Einreichung würde das Kindergeld dann rückwirkend erstattet werden.

Die häufigsten Fragen und Antworten sind unter folgendem Link zusammengestellt:

bundeszentralamt_fuer_steuern

 

 

 

Rückfragen?

Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld steht zusätzlich die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel: 0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12003 1010) während der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.